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* Dieser Tarif gilt auch für Kinder, Lebenspartner:innen sowie Begleitende von Aktionär:innen
** Muss bei Einzelübernachtungen als auch zusätzlich zu Pauschalen bezahlt werden
*** Familie nach Art. 10 der Verordnung zum TEG: Eltern, Kinder, Stiefkinder, Ehegatt:in, eingetragene Partnerschaft, Konkubinatspartner:in,
Geschwister, Grosselten und Grosskinder